Für alle Autofahrer in Deutschland gilt eine verbindliche gesetzliche Regelung bei der Winterbereifung: Seit dem 1. Oktober 2024 ist die Übergangsfrist für ältere Reifen mit reiner „M+S“-Kennzeichnung endgültig abgelaufen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen seitdem ausschließlich Winter- und Ganzjahresreifen gefahren werden, die das Alpine-Symbol tragen. Wann der optimale Wechselzeitpunkt im Herbst erreicht ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wann sollte man Winterreifen montieren?.
Was besagt die gesetzliche Regelung für Winter- und Ganzjahresreifen?
Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt ein Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch dann als wintertauglich, wenn auf seiner Seitenwand das Alpine-Symbol (3PMSF = Three-Peak Mountain Snowflake) – ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte – eingeprägt ist.
Reifen, die ausschließlich die Buchstabenkombination „M+S“ (für Matsch und Schnee), M&S oder M.S. ohne das Schneeflocken-Bergsymbol aufweisen, sind bei winterlichen Bedingungen in Deutschland nicht mehr zulässig.
Alpine-Symbol (3PMSF) vs. alte M+S-Kennzeichnung
Warum hat der Gesetzgeber diese Änderung eingeführt?
- M+S war rechtlich nicht geschützt: Die frühere M+S-Markierung erforderte keinen standardisierten Wintertest und fand sich teilweise auch auf grobstolligen Sommer- oder Offroad-Reifen.
- Strenge Prüfung beim Alpine-Symbol: Das Schneeflocken-Symbol im dreigezackten Berg darf nur vergeben werden, wenn der Reifen in einem genormten Bremstest und Traktionstest auf Schnee mindestens definierte Leistungswerte im Vergleich zu einem Referenzreifen erreicht.
- Gut zu wissen: Nahezu alle seit 2018 produzierten Marken-Winterreifen und Ganzjahresreifen tragen das Alpine-Symbol bereits serienmäßig (oft zusätzlich zur M+S-Markierung).
Welche Strafen drohen bei Verstößen – und was gilt im Ausland?
Wer bei Schnee oder Eis mit reinen M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol oder mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert:
- 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg (bei Behinderung des Verkehrs 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro, bei einem Unfall 120 Euro)
- Bis zu 75 Euro Bußgeld zusätzlich für den Fahrzeughalter, wenn er die Fahrt zulässt
- Vorschriften in Österreich: In Österreich gilt vom 1. November bis 15. April eine Mindestprofiltiefe von 4,0 Millimetern für Winterreifen (Tipps zur Messung unter Profiltiefe richtig überprüfen).
Fazit: Jetzt Reifenflanke prüfen und sicher durch den Winter fahren
Ein kurzer Blick auf die Seitenwand Ihrer Winter- oder Allwetterreifen schafft sofort Klarheit: Ist das Bergpiktogramm mit Schneeflocke vorhanden, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Falls Sie Ersatz benötigen, tragen selbstverständlich alle Winterreifen im Shop und Ganzjahresreifen bei Re-Tire – ob Neureifen, DEMO-Reifen oder DOT-Reifen – das offizielle Alpine-Symbol!



